Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist ohne kompetente und finanzielle Unterstützung allerdings in der Regel kein Spaziergang. Mit der Wohnungsbauprämie* gibt es vom Staat einen Zuschuss, der Bausparern dabei hilft, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Diese Prämie muss nicht zurückgezahlt werden. Sie fördert als Zuschuss zum Bausparvertrag jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte. In Zeiten niedriger Zinsen ist dies besonders hilfreich.
*Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.
Der Gesetzgeber hat eine umfassende Gesetzesänderung zur Verbesserung der Wohnungsbauprämie* (WoP) ab 2021 verabschiedet. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für diejenigen, die für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihres Eigenheims sparen. Von der Förderung können dann deutlich mehr Menschen in Deutschland profitieren. Schauen Sie gleich, wie viel mehr es gibt und ob Sie auch zu denjenigen gehören, die zukünftig gefördert werden.
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 512 Euro | 1.024 Euro |
Höhe der Prämie | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
Einkommensgrenzen | 25.600 Euro | 51.200 Euro |
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davon zu unterscheiden ist das Bruttoeinkommen, das aufgrund steuerlicher Abzugsbeträge höher sein darf.
Aufgrund der deutlich erhöhten Einkommensgrenzen können noch mehr Bausparer von der Förderung profitieren. Künftig sind rund 60 Prozent der Bevölkerung berechtigt, die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Vielleicht gehören auch Sie dazu. Der Staat unterstützt Sie, damit auch Sie sagen können: Ich hab’s getan.
*Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.
Der Begriff "wohnwirtschaftliche Zwecke" wird vom Gesetzgeber relativ weit gefasst. Sie müssen die Wohnungsbauprämie* in Verbindung mit dem Bausparguthaben daher nicht zwangsläufig für den Bau oder die Sanierung eines Wohngebäudes verwenden. Auch Nebengebäude wie zum Beispiel Garagen und andere Infrastruktur auf dem Grundstück können damit finanziert werden. Eine Übersicht über die möglichen Projekte finden Sie hier.
Wenn Sie Ihren ersten Bausparvertrag noch vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres abschließen, dürfen Sie einmalig nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien der letzten sieben Sparjahre verfügen – auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.
*Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.